Angeln auf Rügen

Lietzow

Der Fischereischein sowie eine gültige Angelerlaubnis müssen unbedingt beim Angeln in den Rügenschen Gewässern mitgeführt werden!
Dabei muss die Angelberechtigung ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt sein.

Alle Gewässer um Rügen, einschließlich der 12-Meilenzone gelten nach dem Fischer
reigesetz als Küstengewässer und dürfen mit einem gültigen Fischereischein und
einer gültigen Angelberechtigung, die mitzuführen sind, beangelt werden.
Einige Gewässer auf Rügen gehören zu den Vereinsgewässern und bedürfen einer Angel-

berechtigung die vom Landesangelverband Mecklenburg Vorpommerns ausgestellt ist. Wer in der Nähe von Gewässern Fanggeräte mit sich führt, darf nach dem Fischereigesetzes ebenfalls durch die Behörden kontrolliert werden.